FG Hessen - Urteil vom 23.01.2025
3 K 663/24
Normen:
HGrStG § 4 Abs. 1;

Rechtmäßigkeit des an den Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks gerichteten Grundsteuermessbetragsbescheids

FG Hessen, Urteil vom 23.01.2025 - Aktenzeichen 3 K 663/24

DRsp Nr. 2025/2779

Rechtmäßigkeit des an den Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks gerichteten Grundsteuermessbetragsbescheids

1. Das neues Hessische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. 2. Die Grundsteuer muss nicht als Vermögensteuer ausgestaltet werden, sondern darf wertunabhängig an die Fläche anknüpfen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

HGrStG § 4 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines an die Klägerin gerichteten Grundsteuermessbetragsbescheids und in diesem Kontext insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit des (neuen) Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG). Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin ist Eigentümerin des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks im "...". Am 27.01.2023 ging die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2022 betreffend die vorgenannte Immobilie beim Beklagten (das Finanzamt) ein. Laut Erklärung beträgt die Grund- und Bodenfläche x.xxx m2 und die steuerpflichtige Wohnfläche xxx m2.

Die Grundsteuermessbetragsveranlagung erfolgte erklärungsgemäß; in der Folge erließ das Finanzamt am 27.12.2023 einen Grundsteuermessbetragsbescheid auf den 01.01.2022.

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