Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines an die Klägerin gerichteten Grundsteuermessbetragsbescheids und in diesem Kontext insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit des (neuen) Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG). Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin ist Eigentümerin des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks im "...". Am 27.01.2023 ging die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2022 betreffend die vorgenannte Immobilie beim Beklagten (das Finanzamt) ein. Laut Erklärung beträgt die Grund- und Bodenfläche x.xxx m2 und die steuerpflichtige Wohnfläche xxx m2.
Die Grundsteuermessbetragsveranlagung erfolgte erklärungsgemäß; in der Folge erließ das Finanzamt am 27.12.2023 einen Grundsteuermessbetragsbescheid auf den 01.01.2022.
1. 2. 3.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|