Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist eine in A ansässige internationale Veranstalterin virtuellen Automatenspiels, für das sie über die dort erforderliche Lizenz verfügt. Seit einigen Jahren stellt sie ihr Angebot auch Kunden aus Deutschland zur Verfügung. Nachdem mit dem Staatsvertrag vom 29.10.2020 zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (
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