Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Mehrsteuern aufgrund hinzugeschätzter Erlöse als Masseverbindlichkeiten gegenüber der Klägerin als Insolvenzverwalterin festgesetzt werden durften.
Der zum Klageverfahren beigeladene Z (im Folgenden auch Schuldner) betrieb auf dem von seinen Eltern übernommenen Hof in Y eine Pferdepension, in der sog. "Einstaller" gegen Mietzahlungen Pferde in zur Verfügung gestellten Boxen einstellen konnten. Steuererklärungen wurden vom Beigeladenen letztmalig für 2002 eingereicht. Nach dem Bericht der für 01-09/2008 durchgeführten Umsatzsteuersonderprüfung gab es auf dem Hof ca. 50 Pferdeboxen. Eine Finanzbuchhaltung existierte nicht, Aufzeichnungen waren nur lückenhaft. Die Einnahmen wurden auf brutto ... €/Monat (40 Boxen zu ... €) veranschlagt (vgl. Prüfungsbericht vom 31.10.2008).
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