Die Umsatzsteuerbescheide 2007 bis 2009, 2011 und 2012 vom 7.1.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.3.2015 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 3.111,59 € (2007), 3.406,27 € (2008), 2.142,47 € (2009), 2.357,08 € (2011) und 2.886,33 € (2012) festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Steuerfreiheit der Tätigkeit als Kurberaterin.
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