Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Qualifikation und Höhe von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Seefrachtcontainern.
Der Kläger schloss in den Jahren 2008 bis 2015 sowohl mit der A GmbH als auch mit der B GmbH Kauf- und Verwaltungsverträge über neue und gebrauchte Hochseecontainer ab. Der Kläger erwarb die Seefrachtcontainer als "Investor" und beauftragte die jeweilige Firma der A&B-Gruppe zugleich mit deren Verwaltung zu einem garantierten Mietzins für die Dauer von 5 Jahren. Die Verträge sahen vor, dass nach Ablauf der Mietzeit ein Rückkaufsangebot unterbreitet werden sollte. Ausweislich der Verträge sollte dem Kläger ein sog. Eigentumszertifikat ausgehändigt werden. Teilweise verlängerte der Kläger die Verträge um weitere 5 Jahre.
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