Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist (nur noch) der Kindergeldanspruch für den Zeitraum Dezember 2020 bis August 2021 (Streitzeitraum).
Die Klägerin, eine marokkanische Staatsangehörige, hat seit dem ...09.2021 auch die spanische Staatsangehörigkeit. Sie ist Mutter eines am ...2010 geborenen Sohnes (B), der seit seiner Geburt die spanische Staatsangehörigkeit hat. Der leibliche Vater des B, von dem die Klägerin geschieden ist, ist ebenfalls marokkanischer Staatsbürger und lebt laut Mitteilung der Klägerin bis heute in Spanien. Nach dem Ausländerzentralregister (Bl. 75 der Gerichtsakte) reiste die Klägerin am ...08.2020 alleine mit ihrem Sohn nach Deutschland ein. Im November 2020 beantragte sie bei der Stadt C die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Unter dem 04.11.2020 wurde der Klägerin von der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt C eine bis zum 03.02.2021 gültige Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die der Klägerin weder eine selbstständige noch eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubte.
- - -
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|