FG Nürnberg - Urteil vom 22.01.2025
3 K 760/22

FG Nürnberg - Urteil vom 22.01.2025 (3 K 760/22) - DRsp Nr. 2025/4578

FG Nürnberg, Urteil vom 22.01.2025 - Aktenzeichen 3 K 760/22

DRsp Nr. 2025/4578

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Handel mit sog. "Kryptowährungen") in Höhe von 102.141 € sowie Einkünfte aus sonstigen Leistungen in Höhe von 8.395 € für als Gegenleistung erhaltene Kryptowährungen der Einkommensbesteuerung unterliegen.

Der im Streitjahr ledige Kläger wird beim beklagten Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Kursleiter sowie aus Gewerbetrieb (Einzelhandel).

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