Berücksichtigung einer dynamisch ausgestalteten Anpassungsverpflichtung bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.02.2025 - Aktenzeichen 1 K 41/23
DRsp Nr. 2025/4312
Berücksichtigung einer dynamisch ausgestalteten Anpassungsverpflichtung bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung
1. In der Steuerbilanz darf eine Pensionsrückstellung nach den Regelungen in § 8 Abs. 1KStG i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1, 6a Abs. 1 Nr. 1EStG nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte aufgrund einer Direktzusage einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat.2. Neben der steuerlichen Nichtanerkennung und der steuerlichen (Voll-)Anerkennung kann es bei Pensionsverpflichtungen auch zu einer steuerlichen Teil-Anerkennung und damit zu einem der Höhe nach beschränkten Ansatz der Pensionsrückstellung kommen.3. Bei vertraglich fest zugesagten prozentualen Rentenerhöhungen für die Zeit nach Rentenbeginn liegen grundsätzlich keine ungewissen Erhöhungen der Pensionsverpflichtungen vor, sodass diese Erhöhungen bei der Ermittlung des Teilwerts der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz zu berücksichtigen sind.
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