FiBu-Checkliste zum Jahresende: Der Jahresabschluss beginnt jetzt!

Das Jahresende kommt meist schneller als gedacht, nicht nur für die Steuerberatenden, sondern auch für die Mandanten. Für Mandanten ist das Jahresende besonders relevant, weil wichtige steuerstrategische Entscheidungen getroffen werden können, um die Steuerlast wirksam und bemerkbar zu verringern. Es gibt aber auch steuerliche und buchhalterische Besonderheiten, die zum Jahreswechsel zu beachten sind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, bei den wichtigsten Evergreens zum Jahreswechsel alle Schritte zu erledigen.

Steuerliche und buchhalterische Aspekte

Bilanzierer

EÜR

aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)

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Ein ARAP wird gebildet, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag bezahlt wurden, die jedoch wirtschaftlich in das nächste Geschäftsjahr gehören.

Beispiel: Eine Firma bezahlt im November 2024 eine Versicherung i.H.v. 12.000 € für den Zeitraum November 2024 bis Oktober 2025. Der Teil des Jahres 2024 (12.000 € / 12 Monate x 2 Monate = 2.000 €) wird im Jahr 2024 als Aufwand gebucht. Der restliche Betrag (10.000 €) wird erfolgsneutral auf das ARAP-Konto gebucht und im Folgejahr (2025) erfolgswirksam wieder aufgelöst.