FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 10.10.2025
FM3-S 0954-2/1

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 10.10.2025 (FM3-S 0954-2/1) - DRsp Nr. 2025/80462

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 10.10.2025 - Aktenzeichen FM3-S 0954-2/1

DRsp Nr. 2025/80462

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2026 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel vom 10. Oktober 2025

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2026 findet bundeseinheitlich vom

6. bis 8. Oktober 2026

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2026 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: