Hiermit übersende ich die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder mit der Bitte um Kenntnisnahme. Sie werden unter demselben Datum wie das entsprechende BMF-Schreiben herausgegeben. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt I habe ich veranlasst. Die gleich lautenden Erlasse stehen ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20. März 2026
Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. März 2025 (BStBl 2025 I S. 756)
2 Anlagen
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