FinMin Hamburg - Erlass vom 05.11.2025
G 1400-2019/001-53

FinMin Hamburg - Erlass vom 05.11.2025 (G 1400-2019/001-53) - DRsp Nr. 2025/80429

FinMin Hamburg, Erlass vom 05.11.2025 - Aktenzeichen G 1400-2019/001-53

DRsp Nr. 2025/80429

Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Oktober 2020, BStBl 2020 I S. 1032

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Oktober 2020, a.a.O., hat die Finanzverwaltung zu den Folgen des BFH-Urteils vom 6. Juni 2019, IV R 30/16, BStBl 2020 II S. 649, auf die Gewerbesteuer Stellung genommen und entschieden, dass die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder wird an dieser Auffassung nicht weiter festgehalten. Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Oktober 2020, a.a.O., werden aufgehoben.