FinMin Hessen - Erlass vom 20.02.2026
S 4500-A-00018-0353-II 6#2022-00001

FinMin Hessen - Erlass vom 20.02.2026 (S 4500-A-00018-0353-II 6#2022-00001) - DRsp Nr. 2026/80199

FinMin Hessen, Erlass vom 20.02.2026 - Aktenzeichen S 4500-A-00018-0353-II 6#2022-00001

DRsp Nr. 2026/80199

Anwendung des § 1 Absatz 2b Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

1 Allgemeines und zeitlicher Anwendungsbereich

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl 2021 I, 986) wurde in das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ein neuer Ergänzungstatbestand (§ 1 Absatz 2b GrEStG) eingeführt, der Anteilseignerwechsel in Höhe von mindestens 90 % im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft innerhalb von zehn Jahren besteuert.

Die Vorschrift fingiert die Übereignung eines zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehörenden Grundstücks auf eine fiktiv „neue“ Kapitalgesellschaft. Zivilrechtlich liegt kein Rechtsträgerwechsel vor.

Die Änderungen sind nach § 23 Absatz 18 GrEStG für alle Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2021 verwirklicht werden. Die Beispiele des Erlasses beziehen sich nur auf Zeiträume nach dem 30. Juni 2021.

Ausführungen zu § 23 Absatz 18 und Absatz 23 GrEStG enthalten die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29. Juni 2021 zu den Übergangsregelungen auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BStBl 2021 I, 1006).

2 Kapitalgesellschaft