Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde der Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt.
Durch Rn. 9 des BMF-Schreibens vom 25. Oktober 2022 (III C 2 - S 7030/22/10016 :005, DOK 2022/1014041) wurde klargestellt, dass die Lieferung von Wärme aus einer Wärmeerzeugungsanlage begünstigt ist.
Fraglich war, ob auch die Lieferung von Wärme aus einem Kaltwärmenetz (sog. kalte Nahwärme) temporär dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.
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