FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 04.03.2025
IV-S 0625-00000-2024/002

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 04.03.2025 (IV-S 0625-00000-2024/002) - DRsp Nr. 2025/80164

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 04.03.2025 - Aktenzeichen IV-S 0625-00000-2024/002

DRsp Nr. 2025/80164

Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Festsetzung eines rechnerisch auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Absatz 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) entfallenden Solidaritätszuschlagguthabens

Aufgrund

ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Am 4. März 2025 anhängige und zulässige Einsprüche gegen die Ablehnung der gesonderten Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines rechnerisch auf das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Absatz 5 KStG 2002 i.d.F. des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 entfallenden Solidaritätszuschlags werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Ablehnung dieser Festsetzung verstoße gegen das Grundgesetz.