Nach dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese Lichtbilderfassung kann in der Behörde erfolgen (Nutzung des von der Bundesdruckerei bereitgestellten Aufnahmesystems oder Nutzung der Erfassungstechnik eines anderen Herstellers). Eine gesetzliche Verpflichtung, ein solches Angebot vorzuhalten, besteht jedoch nicht. Alternativ können Antragsteller die digitalen Lichtbilder durch einen hierfür registrierten privaten Dienstleister fertigen lassen.
Bei Fertigung der Lichtbilder durch die Behörde sehen die Gebührenregelungen (PAuswGebV, PassV und
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
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