Der BFH hat mit Urteil vom 11. März 2015, BStBl 2015 II S. …Fundstelle wird von Redaktion BStBl ergänzt., entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach §
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Nach Auffassung des BFH kann die Kürzung nach §
Diese Auslegung des Gesetzes wird nicht geteilt:
Würde es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag um ausländische Einkünfte handeln, wäre er nicht im Gewinn im Sinne des §
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