Mit Urteil vom 24. April 2013 - II R 17/10 - (BStBl 2013 II S. 833) hat der BFH entschieden, dass die mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ausschließlich nach wirtschaftlichen Maßstäben zu beurteilen ist. Kapital- und Personengesellschaften sind hierbei gleichermaßen als transparent zu betrachten.
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