FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.07.2024
VI 3010 - S 2240 - 190

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.07.2024 (VI 3010 - S 2240 - 190) - DRsp Nr. 2024/80376

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 02.07.2024 - Aktenzeichen VI 3010 - S 2240 - 190

DRsp Nr. 2024/80376

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen (Influencer); - Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2024/9 -

Durch verschiedene soziale Plattformen (wie z. B. YouTube, Instagram, TikTok oder twitch) können Meinungen, Erfahrungen und Informationen ausgetauscht und geteilt werden. Vermehrt werden durch diese Aktivitäten Einnahmen generiert.

Influencer („influence“ bedeutet beeinflussen) nutzen ihr Netzwerk um eigene Produkte oder die von Werbepartnern zu vermarkten. Zeitweise folgen zahlreiche Nutzer (Follower) den regelmäßig eingestellten Inhalten und vertrauen in ihrem Konsumverhalten den Aussagen der Influencer. Die Influencer haben dadurch vielfältige Möglichkeiten Einnahmen, z. B. als Werbepartner oder aus Provisionen, zu erzielen.

1 Einkunftsart