In einem steuerlichen Einzelfall war die Frage der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung der Vermietung von Sportstätten auf kurze Dauer durch eine gGmbH an die Nutzenden der Sportstätten, die nicht Gesellschafter der gGmbH sind, zu entscheiden.
Die Steuerpflichtige ist eine als gGmbH errichtete und in das Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaft. Sie betreibt unter anderem einen 18-Loch-Golfplatz. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen sind erfüllt.
Die gGmbH ist selbst Ausrichter von sportlichen Veranstaltungen nach § 67a AO, wie z. B. Golfunterricht oder Durchführung von Golfturnieren.
Weiterhin überlässt sie die Golfanlage auf Basis einer - beispielsweise als „Mitglieds- oder Nutzungsvertrag“ - bezeichneten zivilrechtlichen Vereinbarung entgeltlich für kurze Dauer an Nutzende, die nicht Gesellschafter der gGmbH sind.
Mit dem Vertrag wird das Recht zur Nutzung des Golfplatzes gegen Zahlung einer jährlichen Nutzungsgebühr erworben.
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