Hinsichtlich der Frist zur Abgabe der Forschungszulagenanträge für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 gilt Folgendes:
Ein innerhalb der regulären Festsetzungsfrist für die Forschungszulage (vgl. BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023, BStBl I S.
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