Werden Unternehmen veräußert, ist neben einem fixen (Mindest-, Basis-)Kaufpreis - auch als Sofortentgelt oder Barpreis bezeichnet - oftmals auch eine zukünftig fällig werdende, variable Kaufpreiskomponente Gegenstand des Veräußerungspreises. Durch sog. Earn- Out-Klauseln wird ein Teil des Kaufpreises variabel ausgestaltet und wirtschaftlich an die künftige Entwicklung des veräußerten Unternehmens geknüpft. Die nachträgliche Kaufpreiskomponente wird fällig, wenn eine erfolgsabhängige Kenngröße (z. B. EBIT [Gewinn vor Zinsen und Steuern]) nach Veräußerung in einem vertraglich vereinbarten Zeitraum (sog. Earn-Out-Periode) einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet.
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