Diese Einkommensteuer-Kurzinformation ersetzt die (interne) Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2023 /004 vom 7. Juni 2023.
Umfang einer Photovoltaikanlage und Umfang der Steuerbefreiung:
Eine Photovoltaikanlage i. S. d. § 3 Nr. 72 EStG („eine“ im mathematischen Sinne) besteht aus Solarmodul(en), Wechselrichter(n) und einem Einspeisezähler („einem“ im mathematischen Sinne).
Für die Frage, ob die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage insgesamt steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG sind, ist die Summe der für die jeweiligen Gebäude geltenden Leistungsgrenzen maßgeblich, auf, an oder in denen sich die Photovoltaikanlage befindet.
Beispiel 1:
Auf einer landwirtschaftlichen Hofstelle befinden sich ein Einfamilienhaus, ein Stallgebäude für den Tierbestand und eine Maschinenhalle. Es ist lediglich ein Einspeisezählervorhanden. Die Solarmodule verteilen sich wie folgt:
Einfamilienhaus 20 kw (peak)
Stallgebäude 30 kw (peak)
Maschinenhalle 30 kw (peak)
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