FinMin Thüringen - Erlass vom 20.12.2024
1040-21-S 2334/16-11-150564/2024

FinMin Thüringen - Erlass vom 20.12.2024 (1040-21-S 2334/16-11-150564/2024) - DRsp Nr. 2025/80107

FinMin Thüringen, Erlass vom 20.12.2024 - Aktenzeichen 1040-21-S 2334/16-11-150564/2024

DRsp Nr. 2025/80107

Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Thüringen ab 1. Januar 2025

Durch die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 3. Dezember 2024 (BGBl I Nr. 394) sind die amtlichen Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2025 festgesetzt worden.

Ab Kalenderjahr 2025 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:

I. bei Angehörigen der Bundeswehr

1. in der Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechender Mannschaftsdienstgrade mit 70,50 €

2. in der Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechender Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade mit 126,90 €

3. in der Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechender Feldwebel- und Offiziersdienstgrade mit 239,70 €

II. bei Angehörigen der Bundespolizei

1. bei Beamtenanwärtern des mittleren Dienstes und Polizeimeisteranwärtern der Bundespolizei mit 84,60 €

2. bei allen anderen Angehörigen der Bundespolizei, die eine Gemeinschaftsunterkunft in Anspruch nehmen, nach den Unterkunftsverhältnissen im Einzelfall und nach den Vorschriften der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

III. Polizei des Freistaats Thüringen