Firmenwagen: Wie Stromkosten jetzt steuerfrei erstattet werden können

Ab dem 01.01.2026 gibt es eine wichtige Änderung, die alle Arbeitgeber betrifft, die ihren Arbeitnehmern einen (Hybrid-)Elektro-Pkw auch zur privaten Nutzung überlassen. Bis Ende 2025 konnten Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern ohne einen tatsächlichen Kostennachweis noch bis zu 70 € pro Monat steuerfrei für das Aufladen des Dienstwagens an der privaten Steckdose erstatten. Das BMF hat diese Möglichkeit mit Schreiben vom 11.11.2025 (IV C 5 - S 2334/00087/014/013) gestrichen. Jetzt ist eine steuerfreie Erstattung nur noch erlaubt, wenn die Stromkosten vorher berechnet wurden. Arbeitgebern stehen zwei Möglichkeiten offen, die wir Ihnen vorstellen.

Möglichkeit 1: Der tatsächliche Strompreis wird ermittelt