Investitionszuschüsse sind ein wichtiges Förderinstrument der öffentlichen Hand, um Unternehmen bei der Finanzierung von Anlagegütern oder strukturellen Maßnahmen zu unterstützen. Sie können u.a. sowohl von Bund und Ländern als auch von der EU gewährt werden und sind in der Praxis ein zentraler Bestandteil der Investitionsplanung. Erfahren Sie hier, worauf es für die steuerliche Behandlung ankommt: Ob es sich um echte oder unechte Zuschüsse handelt und wie der Unternehmer sein Wahlrecht hinsichtlich eines Zuschusses ausübt.
Ein echter Zuschuss liegt vor, wenn die Zuwendung ohne Gegenleistung gewährt wird und nicht als Entgelt für eine bestimmte Leistung anzusehen ist. Dagegen handelt es sich um einen unechten Zuschuss, wenn die Zuwendung wirtschaftlich mit einer Gegenleistung zusammenhängt und damit als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist.
Investitionszuschüsse, die z.B. im Rahmen der Gründung eines Unternehmens, der Durchführung bestimmter (Bau-)Maßnahmen oder der Anschaffung von Wirtschaftsgütern wie E-Fahrzeugen gezahlt werden, sind i.d.R. echte Zuschüsse.
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