Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.099,55 EUR festgesetzt.
Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 05.01.2021 Bezug genommen.
Die hierzu erfolgte Stellungnahme des Klägers rechtfertigt eine andere Entscheidung nicht, sondern gibt lediglich zu folgender ergänzenden Begründung Anlass:
Soweit der Kläger unter Verweis auf die "aktuelle Rechtsprechung in Dieselfällen" die Auffassung vertritt, das Vorbringen der Beklagten genüge nicht den bestehenden Substantiierungsanforderungen, greift dies ersichtlich nicht durch.
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