1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. Dezember 2023 -
2. Von den Gerichtskosten in beiden Instanzen sowie den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 und des Klägers zu 2 tragen die Beklagte zu 1 25% und die Beklagte zu 2 75%. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten zu 1 und zu 2 selbst.
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