Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für verfassungswidrig erklärt hat, ist jetzt zu prüfen, in welchen Fällen Zinsen zurückgefordert werden können. Das wird vor allem Betriebsprüfungen betreffen. Welche Mandanten und Zeiträume wie durch das Urteil betroffen sind, zeigt Dipl.-Finw. Daniel Denker in diesem Video.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|