Die Pauschalwertberichtigung von Forderungen ist ein wesentlicher Aspekt bei der Erstellung des Jahresabschlusses, um das allgemeine Risiko von Forderungsausfällen abzudecken. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei korrekt vorgehen.
Während Einzelwertberichtigungen spezifische Forderungsausfälle berücksichtigen, decken Pauschalwertberichtigungen allgemeine Risiken ab. Dazu gehören z.B. das generelle Ausfallrisiko, Zinsverluste durch verspätete Zahlungen oder mögliche Preisnachlässe. Grundlage für die Berechnung ist der Nettobetrag der Forderungen, d.h. die Forderungsbeträge ohne Umsatzsteuer.
Forderungen, die bereits durch Einzelwertberichtigungen erfasst wurden, sind von der Bemessungsgrundlage für die Pauschalwertberichtigung auszunehmen. Auf die verbleibenden Nettoforderungsbeträge wird ein geschätzter Prozentsatz angewendet. Dieser Prozentsatz sollte auf den Erfahrungen der Vergangenheit, den Verhältnissen am Bilanzstichtag und der zu diesem Zeitpunkt absehbaren zukünftigen Entwicklung basieren. Früher galt ein Pauschalsatz von 1 %. Diesen erkennt die Finanzverwaltung jedoch nur noch an, wenn tatsächlich ein entsprechender Forderungsausfall nachgewiesen werden kann.
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