Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 17. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. August 2023 aufgehoben.
Der Antragstellerin wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 4. April 2023 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|