Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klage formgerecht erhoben worden ist.
Nachdem der Beklagte in Abweichung zur Einkommensteuererklärung 2020 den Anteil der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 %-Regelung bestimmt und dem Einkommensteuerbescheid 2020 zugrundgelegt hatte, legte der Prozessbevollmächtigte hiergegen Einspruch ein, den der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 07.12.2022 als unbegründet zurückwies.
Hiergegen erhob der Prozessbevollmächtigte mit Telefax vom 10.01.2023 (16.06 Uhr) Klage, deren Eingang das Gericht mit Verfügung vom 18.01.2023 bestätigte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|