OLG München - Beschluss vom 05.05.2025
33 Wx 289/24 e
Normen:
BGB § 125; BGB § 2247;
Vorinstanzen:
AG Sonthofen, vom 05.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen VI 1111/23

Formnichtigkeit des Testaments bei fehlendem Element des Schreibens der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament

OLG München, Beschluss vom 05.05.2025 - Aktenzeichen 33 Wx 289/24 e

DRsp Nr. 2025/5773

Formnichtigkeit des Testaments bei fehlendem Element des Schreibens der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament

1. Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. 2. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt nicht nur die Urheberschaft, sondern auch, dass sich der Urheber zu dem oberhalb der Unterschrift befindlichen Text bekennt.

Tenor

1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Nachlassgericht - vom 05.07.2024, Az. VI 1111/23, wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerdeführerin trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat zugleich den übrigen Beteiligten die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

3. Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.

Normenkette:

BGB § 125; BGB § 2247;

Gründe

I.