Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main - 11. Zivilkammer - vom 20. März 2025 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf bis zu 16.000 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung nebst Stellplatz.
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