ArbG Wesel, vom 11.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1686/23
Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines behaupteteten Betriebsübergangs einer Arztpraxis
LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2024 - Aktenzeichen 3 SLa 385/24
DRsp Nr. 2025/3327
Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines behaupteteten Betriebsübergangs einer Arztpraxis
1. Wird die Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses wegen behaupteten Betriebsübergangs gegenüber zwei beklagten Ärzten eingeklagt und nicht durch Hilfsanträge auch jeweils der Fortbestand nur gegenüber einer oder einem von ihnen geltend gemacht, ist die Klage bereits dann als unschlüssig abzuweisen, wenn schon nach dem klägerischen Vorbringen ein Betriebsübergang allenfalls auf einen der beiden Beklagten, keinesfalls aber auf beide gemeinsam stattgefunden haben kann. Die Feststellung des Betriebsübergangs auf eine/n der beiden beklagten Ärzte ist gegenüber der Feststellung des Betriebsübergangs auf beide gemeinsam kein Minus, sondern ein Aliud.
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