BGH - Urteil vom 25.09.2024
VIII ZR 165/21
Normen:
BGB § 133; BGB § 134; BGB § 157; AVBFernwärmeV § 4 Abs. 1; AVBFernwärmeV § 4 Abs. 2;
Fundstellen:
NJW 2025, 647
NZM 2024, 1029
ZIP 2024, 2811
WM 2025, 399
BGHZ 242, 1
Vorinstanzen:
KG, vom 20.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 1022/20
LG Berlin, vom 20.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 55 O 100/19

Fortentwicklung der Dreijahreslösung bei Fernwärmelieferungsverhältnissen im Falle eines vom Kunden frühzeitig - erfolglos - erhobenen, aber langjährig nicht weiter verfolgten Widerspruchs gegen Preiserhöhungen; Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln zum Arbeitspreis

BGH, Urteil vom 25.09.2024 - Aktenzeichen VIII ZR 165/21

DRsp Nr. 2025/379

Fortentwicklung der Dreijahreslösung bei Fernwärmelieferungsverhältnissen im Falle eines vom Kunden frühzeitig - erfolglos - erhobenen, aber langjährig nicht weiter verfolgten Widerspruchs gegen Preiserhöhungen; Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln zum Arbeitspreis