Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 04.06.2024 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 6.176,16 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Fortzahlung einer Besitzstandszulage.
Der Kläger ist seit August 1982 bei der Beklagten unter Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei anderen Konzerngesellschaften beschäftigt und war zwischenzeitlich über mehrere Jahre bis Oktober 2023 freigestelltes Betriebsratsmitglied.
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