LAG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2025
14 SLa 517/24
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 04.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 63/24

Fortzahlung einer Besitzstandszulage eines Betriebsratsmitglieds

LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2025 - Aktenzeichen 14 SLa 517/24

DRsp Nr. 2025/6382

Fortzahlung einer Besitzstandszulage eines Betriebsratsmitglieds

Einzelfallentscheidung zur Besitzstandszulage eines Betriebsratsmitglieds.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 04.06.2024 - 6 Ca 63/24 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 6.176,16 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Fortzahlung einer Besitzstandszulage.

Der Kläger ist seit August 1982 bei der Beklagten unter Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei anderen Konzerngesellschaften beschäftigt und war zwischenzeitlich über mehrere Jahre bis Oktober 2023 freigestelltes Betriebsratsmitglied.

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