Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden über Körperschaftsteuer und über den Gewerbesteuermessbetrag, jeweils für die Jahre 2010 bis 2014. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
I. Bei der Klägerin handelt es sich um eine nach z-ländischem Recht errichtete Kapitalgesellschaft, die einer deutschen GmbH entspricht. Sie wurde zum 01.12.2009 in das Handelsregister von A-Stadt (Z-Land) unter dem Aktenzeichen ... eingetragen und hatte dort auch ihren Sitz. Geschäftszwecke der Klägerin waren unter anderem die Erbringung von Unternehmensberatung ....
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