KG - Beschluss vom 06.07.2023
12 AktG 2/23
Normen:
AktG § 246a Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 94 O 12/23

Freigabe eines angefochtenen Beschlusses der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

KG, Beschluss vom 06.07.2023 - Aktenzeichen 12 AktG 2/23

DRsp Nr. 2024/14751

Freigabe eines angefochtenen Beschlusses der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Anfechtungsklage, die bei dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 94 O 12/23 anhängig ist und mit der die Antragsgegnerin den Beschluss der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 9. Januar 2023 zum damaligen Tagesordnungspunkt 5 angreift (Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 59.584 Aktien), der bereits erfolgten Eintragung dieses Beschlusses über die Kapitalerhöhung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Charlottenburg nicht entgegensteht und dass etwaige Mängel dieses Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister unberührt lassen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Verfahrenswert wird auf 35.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

AktG § 246a Abs. 2 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt die Freigabe eines von der Antragsgegnerin angefochtenen Beschlusses ihrer Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss.

Die Antragstellerin ist ein Warenhandelsunternehmen. Ihr Grundkapital beträgt aktuell 100.500,00 €. Es ist in 100.500 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien von je 1,00 € eingeteilt. Hauptaktionärin ist die A GmbH. Weitere Aktionäre sind die Antragsgegnerin sowie Herr F.