Unter der Zurückweisung der Berufung des Beklagten zu 1) wird auf die Anschlussberufung der Klägerin das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 52.639,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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