FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.09.2024
11 K 2242/22
Normen:
EStG § 1 Abs. 1; AO § 8; DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. d; DBA-Schweiz Art. 15a;
Fundstellen:
IStR 2025, 361

Freistellung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in der Schweiz von der Einkommensteuer und Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehalts

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2024 - Aktenzeichen 11 K 2242/22

DRsp Nr. 2025/5806

Freistellung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in der Schweiz von der Einkommensteuer und Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehalts

1. Die Nichtrückkehr eines Steuerpflichtigen an seinen inländischen Wohnsitz nach Arbeitsende ist bei Nutzung eines Pkw anhand der tatsächlichen Fahrzeit unter Berücksichtigung der verkehrsgünstigsten Strecke zu beurteilen. 2. Eine tägliche Fahrzeit von über drei Stunden hin und zurück indiziert die Unzumutbarkeit einer arbeitstäglichen Rückkehr.

Tenor

1. Der Einkommensteuerbescheid 2019 vom 27. April 2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Oktober 2022 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit von der Einkommensteuer freigestellt und in Höhe von XXX € im Wege des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.