1. Der Einkommensteuerbescheid 2019 vom 27. April 2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Oktober 2022 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit von der Einkommensteuer freigestellt und in Höhe von XXX € im Wege des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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