Fremdvergleich: So schützen Sie Gesellschafter und Gesellschaft vor verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA)

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gehören zu den häufigsten und zugleich folgenreichsten Streitpunkten zwischen Finanzverwaltung und Kapitalgesellschaften. Sie führen zu außerbilanziellen Hinzurechnungen bei der Gesellschaft und zu steuerpflichtigen Einnahmen beim Gesellschafter. Dieser Beitrag zeigt, wann eine vGA vorliegt, welche typischen Risiken bestehen und wie sich diese durch eine fremdübliche und saubere Gestaltung der Rechtsbeziehungen wirksam vermeiden lassen. Er soll Ihnen dabei helfen, die steuerlichen Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu minimieren.

In dieser Reihe sind bereits erschienen:

GmbH-Gesellschafter: Wie sich verdeckte Gewinnausschüttungen erkennen und vermeiden lassen

Korrektur: Diese steuerlichen Folgen hat eine verdeckte Gewinnausschüttung

Wann eine vGA vorliegt

Eine vGA liegt vor, wenn eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft eintritt, die

  • durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist,
  • sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und
  • in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.