LSG Hamburg - Urteil vom 15.05.2025
1 KR 23/24
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 11.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen S 45 KR 129/21

Fristgerechte Erhebung einer Klage i.R.e. Anspruchs auf Krankengeld

LSG Hamburg, Urteil vom 15.05.2025 - Aktenzeichen 1 KR 23/24

DRsp Nr. 2025/6826

Fristgerechte Erhebung einer Klage i.R.e. Anspruchs auf Krankengeld

1. Es darf nicht durch zu hohe Anforderungen an die Bemühungen um eine Arbeitsunfähigkeitsfeststellung ein Anspruchsverlust beim Krankengeldanspruch herbeigeführt werden. 2. Dem Versicherten ist es im Regelfall zumutbar, sich selbst telefonisch mit der Arztpraxis in Verbindung zu setzen, wenn er krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen sein sollte, diese aufzusuchen.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist ein Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 19. Oktober 2017 bis zum 19. November 2017 in Höhe von kalendertäglich 98,88 Euro brutto, insgesamt mithin 3.164,16 Euro brutto.