1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 19. Oktober 2017 bis zum 19. November 2017 in Höhe von kalendertäglich 98,88 Euro brutto, insgesamt mithin 3.164,16 Euro brutto.
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