Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Mai 2024 - A
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.
Der fristgerecht gestellte und begründete Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21.05.2024 hat mit Blick auf den geltend gemachten Verfahrensmangel (§ Abs. Nr. ) Erfolg. Ob zudem die Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung wegen der von dem Kläger ebenfalls geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (vgl. § Abs. Nr. ) gegeben sind, kann vor diesem Hintergrund dahinstehen.
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