Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid der Steuerberaterkammer Südbaden vom 12.10.2023 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Steuerberater für den Leistungsbereich der "vereinbaren Tätigkeiten" den Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt.
Der Kläger ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er betreibt zusammen mit einer Rechtsanwältin die Partnerschaft "x Rechtsanwälte & Steuerberater
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