1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 28.09.2023, Aktenzeichen
2. Der Rechtspfleger wird angewiesen, einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu erlassen.
3. Ihm wird auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
4. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 607,61 € festgesetzt.
I.
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