I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.08.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|