Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin begehrt eine Änderung ihres Einkommensteuerbescheids 2018. Sie macht von ihr geleistete Beiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen steuermindernd geltend.
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