OLG Celle - Beschluss vom 17.11.2025
7 W 17/25
Normen:
HöfeO § 13;
Fundstellen:
ZEV 2026, 406
Vorinstanzen:
AG Lehrte, - Vorinstanzaktenzeichen 13 Lw 25/18

Geltendmachung von Nachabfindungsansprüchen nach § 13 HöfeO wegen vorgenommener Veräußerungen von Hofgrundstücken und Wirksamkeit eines erklärten Verzichts auf Nachabfindungsansprüche

OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2025 - Aktenzeichen 7 W 17/25

DRsp Nr. 2025/14281

Geltendmachung von Nachabfindungsansprüchen nach § 13 HöfeO wegen vorgenommener Veräußerungen von Hofgrundstücken und Wirksamkeit eines erklärten Verzichts auf Nachabfindungsansprüche

Unwirksamkeit des Verzichts auf Nachabfindungsansprüche durch weichenden Erben im Fall von Umstandssittenwidrigkeit.

Tenor

1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin im Wege einer geordneten Zusammenstellung Auskunft bezüglich des in den Grundbüchern von R. Blatt ... und des im Grundbuch von E. Blatt ... eingetragenen Hofes, der mit Übergabevertrag vom 19.07.1999 des Notars D. (UR-Nr. ...) auf den Antragsgegner im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist, über

a)

die Veräußerung des Hofes oder von Hofgrundstücken,

b)

die Veräußerung oder Verwertung wesentlicher Teile des Hofzubehörs, insbesondere die Veräußerung von lebendem und totem Inventar sowie von Lieferrechten wie Zuckerrübenlieferrechten und anderen Rechten,

c)

die andere als land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Hofes oder von Teilen des Hofes, insbesondere durch die Errichtung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, die Umnutzung und Fremdvermietung von landwirtschaftlichen Gebäuden,

d)