OLG Bamberg - Beschluss vom 02.02.2024
3 U 114/23
Normen:
HGB § 452 S.1; HGB § 407;

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Transportschadens; Geltendmachung des Seefracht- oder des Landfrachtrechts für im Hafen umgeschlagener Güter; Lagerung eines mit Gütern bestückten Containers am Hafenterminal

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.02.2024 - Aktenzeichen 3 U 114/23

DRsp Nr. 2025/2193

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Transportschadens; Geltendmachung des Seefracht- oder des Landfrachtrechts für im Hafen umgeschlagener Güter; Lagerung eines mit Gütern bestückten Containers am Hafenterminal

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 16.06.2023, Az. 1 HK O 654/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 99.338,05 € festzusetzen.

2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis längstens 26.02.2024.

Normenkette:

HGB § 452 S.1; HGB § 407;

Gründe

I.

1. Die Klagepartei macht aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche wegen eines Transportschadens geltend.