1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 16.06.2023, Az. 1 HK
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis längstens 26.02.2024.
I.
1. Die Klagepartei macht aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche wegen eines Transportschadens geltend.
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